Seitenbereiche
Inhalt

Vermögensverwaltergebühren 2024

Vermögensverwaltergebühren

Kapitalanlegerinnen und Kapitalanleger sollten zum Jahresende ihren Vermögensverwaltervertrag genau anschauen. Sofern eine sogenannte „all-in-fee“ vereinbart ist, kann ein Teil davon steuermindernd geltend gemacht werden.

BMF-Schreiben

Die Finanzverwaltung lässt im BMF-Schreiben vom 19.5.2022, IV C 1 - S 2252/19/10003 :009 (BStBl 2022 I S. 742) den Transaktionskostenanteil aus der all-in-fee zum Steuerabzug zu. Die Finanzverwaltung setzt allerdings voraus, dass im Vermögensverwaltungsvertrag festgehalten ist, wie hoch der Transaktionskostenanteil der all-in-fee ist (Rz. 93 BMF-Schreiben). Der Hintergrund einer nur beschränkten Abzugsfähigkeit der Vermögensverwaltergebühren ist, dass seit Einführung der Abgeltungsbesteuerung für Kapitaleinkünfte Werbungskosten nicht mehr geltend gemacht werden können. Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten wirken sich jedoch weiterhin steuermindernd aus.

Hälftiger Ansatz

Nachdem eine all-in-fee sowohl die Vermögensverwaltervergütung als auch die Transaktionskosten enthält und keinem Geschäft konkret zugeordnet werden kann, lässt die Finanzverwaltung die Hälfte der Pauschalgebühr zum Steuerabzug zu. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die in der Pauschalgebühr enthaltene Transaktionskostenpauschale „auf einer sachgerechten und nachprüfbaren Berechnung beruht“ (Rz. 93 BMF-Schreiben). Weitere Einzelveräußerungskosten in Form weiterberechneter Spesen von dritter Seite können zusätzlich berücksichtigt werden.

Steuerverrechnung

Handelt es sich bei der Depotbank um eine inländische Bank, wird diese den abziehbaren Transaktionskostenanteil in den Verlustverrechnungstopf einstellen. Bei ausländischen Depots kann die Steuerverrechnung im Rahmen der Steuerveranlagung erfolgen. Die hälftigen Gebühren werden hier von den steuerpflichtigen Kapitalerträgen abgezogen.

Stand: 26. November 2024

Bild: Poorna Himasha - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Aktuelles

Mit unseren Steuernews bleiben Sie immer top informiert. Immer aktuell und am Puls des Steuerrechtes bringt Ihnen dieser einzigartige Service die wichtigsten Neuerungen näher.

mehr erfahren

Service

In unserem Service-Center finden Sie nützliche Downloads und Informationen zu diversen Steuerthemen. Ein Blick lohnt sich und hilft Ihnen das Verständnis für Ihre Steuern zu vertiefen.

mehr erfahren

Kontakt

Haben Sie Fragen zu einem Thema? Unser Kontaktformular erleichtert Ihnen die Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei. Wir freuen uns über Ihre Nachricht und melden uns umgehend bei Ihnen. 

mehr erfahren
Wasseroberfläche

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.